Information und Teilnahmebedingungen
Mindestteilnehmerzahl:
Die Mindestteilnehmerzahl pro Schulung liegt bei 8 Personen, die maximale Teilnehmerzahl bei 20 Personen. Sollte bis 14 Tage vor dem geplanten Schulungstermin die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden sein, behält sich Power Plate Deutschland | Österreich | Schweiz vor, die Schulung abzusagen. Bereits gezahlte Schulungsgebühren werden erstattet.
Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss für alle Schulungen ist 14 Tage vor dem Schulungstermin. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Widerruf:
Die Anmeldung kann vom Kunden bis eine Woche vor dem Schulungstermin widerrufen werden. In diesem Falle sind nur 50 % der Schulungsgebühr zu zahlen. Bei einem späteren Widerruf oder bei Nichterscheinen des Kunden zur Schulung wird die volle Schulungsgebühr berechnet. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei Krankheit ist das ärztliche Attest innerhalb von 3 Tagen nachzureichen.
Rechnung:
Die Schulungsgebühren sind spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Teilnahmevoraussetzung:
Zur Teilnahme an einer als „Advanced“ gekennzeichneten Schulung muss der Kunde eine aktuelle Basic Zertifizierung nachweisen. Ohne diese Prüfung ist keine Teilnahme möglich. Eine diesbezügliche Prüfung erfolgt bei Anmeldungseingang automatisch durch Power Plate.
Zur Teilnahme an einer als „Fachfortbildung“ gekennzeichneten Schulung (Osteoporose, Rücken, Golf, Spitzensport) muss der Kunde eine aktuelle Advanced Zertifizierung nachweisen. Ohne diese Prüfung ist keine Teilnahme möglich. Eine diesbezügliche Prüfung erfolgt bei Anmeldungseingang automatisch durch Power Plate.
Zur Teilnahme an einer als „§20 Präventionskurs Rücken“ gekennzeichneten Schulung muss der Kunde eine staatlich anerkannte Berufsausbildung und eine aktuelle Basic Zertifizierung in diesem Berufsfeld nachweisen. Ohne diesen Qualifikationsnachweis ist keine Teilnahme möglich. Eine diesbezügliche Prüfung erfolgt bei Anmeldungseingang automatisch durch Power Plate.
Rechtsweg:
Fällt eine Schulung aus einem anderen als dem in Ziffer 1. genannten Grund aus, wird sie nachgeholt. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.